Von Führungskadern und schlechten Vorbildern

Es kommt nicht selten vor, dass ich mich dabei ertappe, wie ich den Kopf schüttle über den Irrsinn, der sich Tag für Tag im nationalen Spektrum so ereignet. Vieles davon ignoriere ich oder schaue erst einmal, wie es sich entwickelt und andere damit umgehen.

Seit einigen Wochen brodelt aber eine Geschichte vor sich hin, bei der ich das Gefühl habe, dass man da nicht so einfach wegsehen darf und sich trotzdem viel zu viele Leute in Zurückhaltung üben, obwohl es direkt auf ihrem Schreibtisch liegen sollte.

„Lasst uns erstmal abwarten, was er dazu sagt. Er ist in Haft. Er kann das sicher erklären.“
„Sein Anwalt ist immerhin ‚einer von uns‘ und war dabei. Das ist sicher alles abgesprochen gewesen.“
„Er hat nichts ausgesagt, was nicht schon nach Aktenlage klar war.“
„Da zerstören Leute sein Lebenswerk, und das ist er einfach nicht bereit hinzunehmen, also verteidigt er sich, und das ist völlig richtig so.“

Na, erkennt Ihr Euch wieder? Waren das Aussagen, die Ihr noch vor einigen Wochen getätigt habt? Ich hoffe nicht!

Ich hoffe, dass Euch Euer Bauchgefühl direkt davon abgehalten hat, so blauäugig an das Thema heranzugehen und Ihr sofort bemerkt habt, dass da gerade etwas Dummes und grundlegend Falsches passiert ist. Eine Dummheit, die eigentlich selbst jungen Aktivisten nach der ersten Rechtsschulung nicht mehr hätte passieren dürfen und Euch ganz sicher nicht passieren würde.

Aber der Reihe nach… Ihr wisst gar nicht wovon ich rede?

Ich rede hiervon:

Nein, natürlich nicht darüber, dass die Solidaritätskampagne für politische Gefangene gestoppt und Patrick Wieschke richtigerweise von dem Material entfernt wurde, sondern von den Hintergründen, die dazu führten.

Patrick Wieschke war am 14. Dezember 2023 wegen der Unterstützung einer „rechtsextremistischen kriminellen und terroristischen Vereinigung“ festgenommen worden. (https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/Pressemitteilung-vom-14-12-2023.html?nn=1650120 | https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/Pressemitteilung-vom-15-12-2023.html?nn=1650120)

Zu der Zeit lief bereits seit August 2023 das Gerichtsverfahren gegen vier Angeklagte vor dem Oberlandesgericht Jena für das im Mai 2023 Anklage erhoben worden war. (https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/Pressemitteilung-vom-15-05-2023.html?nn=1650120)

Abseits der Scheinwelt, die über soziale Medien tagtäglich verbreitet wird, begannen – einige Tage nach der Veröffentlichung des Fotos mit den vielen sich solidarisch erklärenden DIE HEIMAT Funktionären – die Diskussionen darüber, dass Patrick Wieschke am 24. Januar 2024 im Rahmen einer Haftprüfung Aussagen getätigt hat.

Umfangreiche Aussagen, beinah 50 Seiten in der Verschriftung. Die Verwunderung darüber, dass jemand wie Patrick Wieschke, ein seit den 90er Jahren aktiver Nationalist und zumindest in Thüringen bekannter NPD / HEIMAT Funktionär, nach wenigen Wochen Haft so eine Aussage abliefert, war bei vielen Leuten spürbar groß.

Man kannte ihn halt, und es schien immer so, dass es um ihn herum in Eisenach auch einen Kameradenkreis gab, der sich bis in bürgerlichere Kreise zog. Das Projekt „Flieder Volkshaus“ ist untrennbar mit seinem Namen verbunden, und schon daher ist Patrick Wieschke zumindest in nationalen Kreisen auch bundesweit bekannt. Man geht eigentlich davon aus, dass jemand, der über viele Jahre in nationalen Zusammenhängen sozialisiert wurde und auch bundesweite Bekanntheit erreicht hat, die ‚Spielregeln‘ kennt.

All das sind Gründe, die sein Handeln auch abseits der Grenzen Eisenachs interessant machen.

Man könnte es an der Stelle natürlich einfach kurz machen:
Nationale Aktivisten arbeiten nicht mit Ermittlungsbehörden zusammen. Punkt. Wer sich anders verhält, ist ein Schädling an der Gemeinschaft, eine Gefahr für alle und gehört ausgeschlossen und isoliert.

So weit, so richtig, aber diese Reaktion ist bei vielen Leuten nicht eingetreten. Stattdessen kam es zu Äußerungen wie den von mir zu Beginn dieses Textes zitierten.

„Sven, Du bist weit weg von Eisenach und bist nicht einmal Mitglied einer Partei, geschweige denn von DIE HEIMAT. Wieso meldest gerade Du Dich denn jetzt dazu zu Wort?“

Weil sich aus Patrick Wieschkes Handlungen gefährliche und falsche Schlussfolgerungen ergeben und das irgendwer ansprechen muss. Eigentlich müsste es jeder tun und hätte es längst jeder tun müssen, der politisch denkt und nicht nur nach persönlichen Sympathien urteilt.

Ich hatte gehofft und es eigentlich auch erwartet, dass aus Kreisen der Partei DIE HEIMAT unmittelbar die notwendigen Konsequenzen gezogen werden und so deutlich wird, dass die Partei sich wirklich – also nicht nur im Namen – verändert hat. Das ist nicht passiert. Im Gegenteil. Patrick Wieschke ist in der Zwischenzeit sogar noch als Zeuge der Generalbundesanwaltschaft vor Gericht gegen die vier bereits angeklagten Kameraden aufgetreten, ist wieder frei und geistert wieder durch die Social Media-Kanäle der Partei DIE HEIMAT.

Einige namenhafte Vertreter der Partei reagierten unmittelbar auf seine Rückkehr in die sogenannte Freiheit, allerdings nicht mit Konsequenzen, sondern mit öffentlichen Glückwünschen und Schulterklopfen. Absolut erschreckendes Verhalten.

Ich weiß, dass es auch innerhalb der Partei bis hinauf in die Führungsebene andere Haltungen zu seinem Verhalten gab. Diese Haltung ist bisher aber höchstens im privaten Austausch geäußert worden, vielleicht auch in irgendeinem Antrag geendet, hat aber auf jeden Fall nicht zu einer öffentlich wahrnehmbaren Reaktion geführt. Die wäre meiner Meinung nach aber sehr nötig gewesen! Unmittelbar und nicht erst in einigen Monaten, wenn hinter verschlossenen Türen irgendwelche Gremien darüber lang und breit diskutiert haben. Die Faktenlage ist nämlich völlig klar und nichts, was durch irgendeine Erklärung relativiert werden könnte.

Wieso ich das so behaupten kann?

Weil ich genau weiß, worüber ich rede. Ich wurde im Jahr 2012 selbst wegen eines Verfahrens wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung festgenommen, habe dann 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen und mich insgesamt über 7 Jahre in mehr als 400 Verhandlungstagen vor dem Landgericht Koblenz wegen dieses Vorwurfs verteidigen müssen. Man kann also gut und gerne behaupten, dass ich aus eigener Erfahrung weiß, wie man sich in so einer Situation fühlt und wie das Spiel dann funktioniert.

Ich habe in der gesamten Zeit – anders als Patrick Wieschke – keinerlei Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden gemacht und bin bis heute davon überzeugt, dass dies der beste Ansatz war und ist, wenn man nicht nur das eigene Wohl in den Fokus stellt.

Ich fühle mich bis heute tief mit all den Kameraden verbunden, die damals mit mir angeklagt waren und nie einen Alleingang gemacht haben, die genauso in Untersuchungshaft saßen, alle Strapazen mitgetragen und nie aufgegeben haben. So wild zusammengewürfelt der Haufen auch war, den die Behörden damals durch ein Ermittlungsverfahren, Haftbefehle und Anklageschrift in einem Gerichtssaal zusammengepfercht hatten, den Geist der Angeklagten, die sich nicht korrumpieren ließen, wünsche ich jedem, der sich mal in einem größeren Verfahren wiederfinden muss.

Ich empfinde das Verhalten von Patrick Wieschke in dem „Knockout51 Verfahren“ daher als zutiefst abstoßend, verachtenswert, falsch und – wenn es Mode macht – auch als gefährlich. Daher äußere gerade ich mich dazu.

Bevor ich tiefer einsteige, hier für all die Leute, bei denen die Meldungen über Razzien und große Gerichtsverfahren in der Flut von Meldungen einfach untergehen, denen der Hintergrund aber wichtig erscheint, ein Link mit ein paar Hintergründen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Knockout_51)

Natürlich ist Wikipedia bei so einem Verfahren keine Quelle, auf die man irgendeine Bewertung der Vorwürfe stützen sollte, aber für die Beschreibung des Rahmens reichen die Infos aus.

Man muss die konkreten Hintergründe gar nicht kennen oder gar tausende Seiten Ermittlungsakte gelesen haben, um zu einer Einschätzung über richtig und falsch zu kommen. Ich habe – abgesehen von der verschrifteten Aussage des Haftprüfungstermins am 24.01.24 – die Ermittlungsakte auch nicht gelesen. Die Aussage reicht völlig, wenn man sich objektiv dem Thema nähert.

Die Grundsätzlichkeiten

Jeder Strafverteidiger rät seinem Mandanten im Falle eines Strafverfahrens, erst einmal die Aussage zu verweigern. Das gehört zum Strafverteidiger 1×1 und hat gar nichts mit dem jeweiligen Vorwurf oder den politischen Auffassungen des Beschuldigten zu tun. Es ist das Recht eines jeden Beschuldigten und darf auch nicht negativ gegen ihn ausgelegt werden.

In Rechtsschulungen empfehlen die Referenten immer, sich im Falle eines Ermittlungsverfahrens anwaltliche Hilfe zu holen und zumindest erst einmal Akteneinsicht zu beantragen, um einen Überblick darüber zu erhalten, welche konkreten Vorwürfe überhaupt im Raum stehen. Danach entscheidet man im Idealfall in Absprache mit seinem Verteidiger, wie man sich am geschicktesten mit den Vorwürfen auseinandersetzt.

Bei einem Strafverfahren, in dem es nur einen einzigen Beschuldigten gibt, z. B einer Körperverletzung, ist es in der Regel recht leicht abzuwägen, wie man am besten weiter vorgeht. Gibt es keine Zeugen für den Vorwurf, sondern nur die Anschuldigung des angeblichen Opfers, ist schweigen sicher die beste Option. Wer nichts sagt, kann auch nichts Falsches sagen, und wenn es keine weiteren Beweise gibt, sollte das Verfahren eigentlich gar nicht zu einer Anklageerhebung führen. Gibt es hingegen etliche Zeugen, die den Vorwurf bestätigen, könnte man durchaus – zusammen mit seinem Strafverteidiger – überlegen, wie man möglichst glimpflich aus der Sache wieder rauskommt. Wenn man dabei zu dem Schluss kommt, dass eine Aussage das Strafmaß reduzieren könnte, kann man je nach persönlichem Geschmack durchaus darüber nachdenken. Macht man dann eine Aussage, schadet man keinem anderen – es gibt ja keine Mitangeklagten.

Abseits eines solchen Beispiels ist es leider oft nicht ganz so einfach, schon gar nicht als Nationalist, der in einem System lebt, das sich selbst auf die Fahne geschrieben hat, alle politische Strömungen zu bekämpfen, die es unter dem Sammelbegriff „rechtsextrem“ zusammengefasst hat.

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Ermittlungsverfahren, die wegen Bildung einer kriminellen (§129 StGB) oder gar terroristischen (§129a StGB) Vereinigung eingeleitet wurden, enorm gestiegen. Das liegt meiner Ansicht nach (leider) nicht daran, dass die Gefahr, die durch „rechtsextreme“ Gruppen droht, so enorm zugenommen hat, sondern daran, dass es im Rahmen solcher Ermittlungsverfahren deutlich leichter ist, auch große Überwachungsmaßnahmen genehmigt zu bekommen. Selbst wenn am Ende der Ermittlungen nichts von der initial unterstellten kriminellen Vereinigung übrigbleibt, werden dabei doch immer umfangreiche Erkenntnisse über die überwachten Personen und Strukturen gewonnen, und man muss kein besonders cleverer Kopf sein, um dann zu dem Schluss zu kommen, dass die jeweiligen lokalen Staatsschutzabteilungen von diesen Erkenntnissen danach auch noch jahrelang zehren werden.

Finden sich bei solchen Ermittlungen doch einmal tatsächliche oder mit ausreichend Fantasie konstruierte Hinweise auf die Existenz einer solchen Vereinigung, haben die Strafverfahren für Ermittlungsbehörden den Vorteil, dass auch Menschen verurteilt werden können, die selbst gar keine Straftaten begangen haben. Für die Verurteilung als Unterstützer oder gar Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung kann es durchaus ausreichend sein, dass das Gericht zu der Einschätzung kommt, dass ein Angeklagter Kenntnis von begangen Straftaten hatte und sie bzw. den Gruppenwillen mitgetragen hat.

Das klingt für Leute, die sich nicht mit der Materie auseinandergesetzt haben, sicherlich verrückt, aber genau so läuft es in solchen Verfahren. Es ist also klar, dass im Rahmen eines solchen Ermittlungsverfahrens jedem Wort eines Beschuldigten oder Angeklagten eine andere Bedeutung zukommt und immer auch darüber nachgedacht werden muss, dass auch jede Einlassung, die einen einzelnen vielleicht entlasten könnte, sehr negative Konsequenzen für alle Mitangeklagten haben kann. Niemand kann in einem so komplexen über Monate oder gar Jahre laufenden Gerichtsverfahren absehen, wie sich Anklagevertreter und Gericht die einzelnen Brocken zusammensetzen. Juristen sprechen dabei gern von der Mosaiktheorie, weil einzelne Punkte, die für sich genommen völlig harmlos wirken, wie Mosaiksteinchen zu einem Gesamtbild – dem Urteil am Ende eines Verfahrens – beitragen können. Es ist daher logisch, dass die Chancen für eine gute Verteidigung steigen, umso weniger Mosaiksteinchen vorliegen, um das Gesamtbild zu komplettieren.

Der kluge Angeklagte, der nicht nur an sich, sondern am Wohl aller anderen Beschuldigten interessiert ist, wird also zumindest so lange die Aussage verweigern, bis man sich im Rahmen aller Beschuldigten abgestimmt hat, wie man mit den Vorwürfen umgehen will!

Das mag für gewöhnliche Kriminelle abwegig klingen, aber von weltanschaulich geprägten Menschen, die jeden Tag Leben und Freiheit dafür riskieren, dass sich in diesem Land etwas ändert und es ihrem Volk eines Tages wieder besser geht, ist diese solidarische Haltung gegenüber jedem Kameraden eine Mindestanforderung.

Bisher war ich davon überzeugt, dass dieser Konsens gerade im Kreis von über lange Jahre aktiven Nationalisten und Führungskameraden vorherrscht und im Ernstfall auch entsprechend gehandelt wird. Das hat Patrick Wieschke nicht getan.

Aber zurück zu den als Begründung oder Entschuldigung von Kameraden getätigten Aussagen, die ich zur Einleitung des Textes zitiert hatte:

Lasst uns erstmal abwarten, was er dazu sagt. Er ist in Haft. Er kann das sicher erklären.“

Erklärt hat er gar nichts. Wie auch? Es gibt nichts, womit man sein Verhalten rechtfertigen könnte. Stattdessen gab es bei Facebook ein Video, in dem er sich zurück aus dem Gefängnis gemeldet hat und stolz hinzufügte, dass er – noch bevor er nach Hause zu seinen Katzen gegangen wäre – auf einer Besprechung zum Kommunalwahlkampf in Eisenach gewesen sei. Die Logik dahinter sollte wohl sein, dass er nach seinem Verrat direkt wieder Dienst an der Wahlkampffront geschoben hat. Na, wenn das mal keine Erklärung war…

Sein Anwalt ist immerhin ‚einer von uns‘ und war dabei. Das ist sicher alles abgesprochen gewesen.“

Patrick Wieschkes Anwalt ist Peter Richter, also ein DIE HEIMAT Parteikamerad. Richter wurde bereits kurz nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt recht bekannt durch seine Arbeit im zweiten NPD-Verbotsverfahren. Bereits als Student fiel er durch überdurchschnittliche Leistungen auf und gilt bis heute als ein sehr guter Jurist, dessen Schwerpunkt allerdings nicht in der Strafverteidigung liegt.

Von außen betrachtet hätte es Patrick Wieschke bei der Wahl seines Verteidigers also deutlich schlechter treffen können. Wie die Beziehung zwischen Anwalt und Mandant aussieht, wissen allerdings nur die beiden. Klar ist, dass beide Seiten durch das gemeinsame Interesse verbunden sein dürften das Strafverfahren möglichst glimpflich erledigt zu bekommen. Welcher Partei Anwalt und Mandant angehören, ob sie eine gemeinsame Weltanschauung teilen oder nicht, spielt dabei erst einmal keine Rolle. Der Strafverteidiger unterliegt immer der Verpflichtung zur Verschwiegenheit und ist dazu immer verpflichtet, die Interessen des Beschuldigten zu vertreten.

Es ist schwer davon auszugehen, dass es zwischen Wieschke und Richter einen intensiven Austausch darüber gegeben haben wird, ob Wieschke aussagen soll oder dies eben besser nicht tun sollte. Welchen Standpunkt Peter Richter dabei eingenommen haben wird, hängt sicher von vielen Faktoren ab.

Wie schon erwähnt, vertreten Strafverteidiger nur ihren Mandanten. Eine Pflicht über die Folgen einer Aussage für alle anderen Beschuldigten/Angeklagten nachzudenken gibt es nicht und der leichteste Weg heraus aus der U-Haft ist immer die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden. Vor allem in komplexen Verfahren sind Einlassungen von Beschuldigten, die andere Mitangeklagte belasten, ein ziemlich sicheres Ticket zurück in die sogenannte Freiheit.

Theoretisch wäre es also schon denkbar, dass Peter Richter seinem Mandanten den Rat gegeben haben könnte auszusagen. Es ist nicht unmöglich, dass die gemeinsame Parteizugehörigkeit eine Zusammenarbeit von Wieschke mit den Ermittlungsbehörden attraktiv erscheinen ließ, um die Partei von dem Vorwurf zu befreien „Terroristen“ zu unterstützen und Wieschke schnell wieder aus dem Knast zu bringen.

Ich habe lange über diese Möglichkeit nachgedacht, vor allem auch nach dem Verhalten, das viele Funktionäre nach Wieschkes Haftentlassung ihm gegenüber an den Tag gelegt haben. Ich mag es aber eigentlich nicht glauben, dass ein ausgezeichneter Jurist – selbst wenn Strafrecht nicht sein Tätigkeitsschwerpunkt ist – neben seinem Mandanten sitzt und seelenruhig mit dem Gefühl das Richtige zu tun, solche Aussagen begleitet.

Peter Richter war bei der mündlichen Haftprüfung Wieschkes vom 24.01.2024 anwesend, er saß neben seinem Mandanten während der Aussage. Was davon abgesprochen war und was nicht, wissen nur die beiden.

Sollte Peter Richter Patrick Wieschke von der Aussage abgeraten haben und dieser trotzdem auf der Aussage bestanden haben, dann muss er als sein Verteidiger diesen Entschluss mittragen, egal für wie dumm er ihn hält. Ob seine Verschwiegenheitspflicht als Verteidiger ihn dann sogar dazu zwingt seine eigene Sicht über diesen Schritt gegenüber anderen für sich zu behalten, ist so einfach sie klingt wahrscheinlich eine gar nicht so einfach zu beantwortende juristische Frage.

Ist aber auch unerheblich für den Fall. Fakt ist, dass die gelieferten Aussagen in dem Verfahren niemandem geholfen haben werden außer Patrick Wieschke und den Vertretern der Anklage. Für alle anderen in dem Verfahren Beschuldigten sind sie sicher negativ gewesen.

Er hat nichts ausgesagt, was nicht schon nach Aktenlage klar war.“

Klingt nach einem tollen Argument. Zu Ende gedacht hätte Patrick Wieschke so also quasi überhaupt keine neue Aussage geliefert, weil alles, was er gesagt hat, ohnehin schon durch die Ermittlungen festgestanden hätte. Dummerweise deckt sich das nicht mit den Fakten.

Die Aussage enthält etliche Stellen, die so sicher nicht in den Akten zu finden waren, also neue Mosaiksteine liefern. Aber selbst wenn es so wäre und alles irgendwie auch in den Ermittlungsakten zu finden wäre, verkennt man bei dieser verdrehten Logik wie Strafverfahren in Deutschland funktionieren. Ein Verfahrensgrundsatz ist dabei nämlich das Mündlichkeitsprinzip. Das Gericht soll „nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung“ entscheiden. (§261 StPO)

Was in der Hauptverhandlung nicht vorgetragen wird, spielt für die Urteilsfindung keine Rolle und jeder, der einmal in einem größeren Verfahren gesessen hat, weiß, dass es teilweise enorme Unterschiede gibt zwischen dem, was in Ermittlungsakten steht, und dem, was am Ende im Gerichtssaal aufgeboten wird. Es klingt für Außenstehende vielleicht verrückt, aber die Protokollierung von Zeugenaussagen ist leider häufig sehr tendenziös und ganz im Geiste des laufenden Ermittlungsverfahrens erfolgt, so tendenziös, dass vor Gericht auch von verschrifteten Zeugenaussagen, auf die sich große Teile einer Anklageschrift stützen, oft nicht viel übrig bleibt, wenn man den Zeugen in einer laufenden Hauptverhandlung hört und befragt.

Ähnlich sieht es beispielsweise aus, wenn man mitgeschnittene Telefonate während der Verhandlung abspielt und dabei mit der Verschriftung vergleicht. Dinge, die in der Verschriftung durch Ermittlungsbehörden besonders hervorgehoben werden, sind oft aus dem Zusammenhang gerissen und bekommen dadurch einen ganz anderen Sinn.

Es mag sein, dass es im Knockout51-Verfahrenskomplex anders ist, alle Zeugenaussagen genau protokolliert worden sind, keine Gesprächsfetzen aus dem Zusammenhang gerissen wurden und alles so korrekt wie möglich gehandhabt worden ist. Es würde mich zwar stark überraschen, wenn es in diesem Verfahren so wäre, aber nichts ist unmöglich habe ich mir mal sagen lassen.

So wenig wie ich sagen kann, dass alles genau so stimmt wie es in den Akten steht, kann es irgendwer anderes nur anhand der Aktenlage vor dem Ende Hauptverhandlung sagen. Das Argument, dass Patrick Wieschke nur das ausgesagt hat, was nach Aktenlage klar ist, ist auf jeden Fall nicht haltbar. Patrick Wieschke hat mit seiner Aussage bei der mündlichen Haftprüfung und der einige Zeit später folgenden Zeugenaussage im Verfahrenszug gegen die vier bereits Angeklagten wesentliche Mosaiksteine geliefert und damit die Position der Ankläger gestärkt.

Da zerstören Leute sein Lebenswerk und das ist er einfach nicht bereit hinzunehmen, also verteidigt er sich und das ist völlig richtig so.“

Ein interessantes Argument, was auch in der Vernehmung bei seiner mündlichen Haftprüfung Anknüpfpunkte findet in dem, was er zu seiner Gefühlslage zu den Vorwürfen äußert. Falsch ist es trotzdem, so viel vorneweg.

Wieschke startete seine Einlassung mit einer alten Geschichte, die bis dahin nicht Teil der Ermittlungsakte war. Dabei ging es um eine Streitigkeit zwischen ihm und ein paar nicht namentlich genannten Kameraden aus Eisenach von denen er aber angibt, dass es heute ebenfalls Beschuldigte im Knockout51-Verfahren wären. Die Geschichte ist so trivial wie irrelevant, aber sie ist sein Einstieg um darauf aufbauend festzustellen, dass er sich immer gegen Straftaten – in dem Fall eine Sachbeschädigung in Form eines Graffitis – positioniert habe.

Das will ich ihm – trotz seiner Vita zu der auch ein längerer Haftaufenthalt wegen eines Anschlags auf einen Döner-Laden gehört – dann auch mal glauben. Sein Weg in den letzten Jahren wirkte zumindest aus der Ferne betrachtet stets bürgernah und angepasst. Vielleicht hat er also nach einer etwas eskalierten jugendlichen Sturm und Drang-Phase einen anderen Weg oder Politikstil gefunden.
Ob der richtig oder falsch ist, steht auf einem anderen Blatt. Sicher ist aber, dass ihm wohl niemand vorwerfen wird etwas umgedacht zu haben, denn die Idee, dass ausgebrannte Dönerbuden den Weg ins Herz des deutschen Michels ebnen könnten, ist nun einmal offenkundig falsch.

Ob man so weit gehen kann, dass man von einem Lebenswerk sprechen kann, bei dem, was er in Eisenach auf den Weg gebracht hat, ist wohl eine Geschmacksfrage. Patrick Wieschke hat versucht, eine nationale Opposition zum Anfassen zu etablieren, inklusive eines Treffpunktes – dem Flieder Volkshaus – in dem sich jeder Eisenacher mit nationalen Ansichten willkommen fühlen sollte.

Inwieweit das gelungen ist oder ob er nur eine andere Form von Nischenpolitik, geprägt von Schlagerparties und darauffolgendem Frühschoppen, geschaffen hat, können nur die Leute vor Ort beurteilen. Sein sehr bürgerlicher Politikstil ist dabei auf jeden Fall in den vergangenen Jahren oft auf Konfrontationskurs mit der sonst im Widerstand gepflegten Praxis gegangen. All das ist nichts, was man ihm für sich genommen vorwerfen kann, schon gar nicht von außen.

Was man ihm allerdings vorwerfen kann und muss, ist, ein offensichtlicher Mangel an Führungsqualitäten. Wenn man seinen Aussagen glauben darf, hatte er eine klare Vorstellung davon, was seiner Meinung nach politisch legitim war und was nicht. Die Vorwürfe, die zur Anklage gegen die „Knockout51“ geführt haben, sollen ihn überrascht haben, er habe sich verraten gefühlt und im Grunde will er keinerlei Kenntnisse von irgendetwas gehabt haben.

Wenn das wirklich so wäre, dann wäre seine Festnahme natürlich eine Farce und eine Ungerechtigkeit, die er persönlich am unangenehmsten finden wird. Allerdings hätte seine Aussage, wenn das alles so stimmen würde, mit einem einzigen Satz abgeschlossen gewesen sein müssen: „Ich wusste von all den Dingen nichts und kann daher zu den Vorwürfen nichts weiter sagen.“

Das hat er aber nicht gesagt. Er hat 46 Seiten lang über andere Beschuldigte geredet. Über Dinge, die irgendwie passiert sein sollen, über Dinge, die er irgendwie gehört oder mitbekommen habe, über seine Sicht auf die Charakter anderer Beschuldigter und ähnliches.

Selbst wenn man ihm glauben mag, dass er von einigen Punkten erst aus der Akte erfahren haben will, ist die Behauptung, dass man von all dem nichts wusste, nicht mit seinen Aussagen bei der Haftprüfung oder später als Zeuge vor Gericht in Einklang zu bringen. Über Dinge über die man nichts gewusst hat, kann man nämlich einfach keine Aussagen machen.

Ist das also alles eine Schutzbehauptung? Es spricht zumindest alles dafür. Eine Schutzbehauptung, um sein schäbiges Verhalten zu verdecken.

Aber versuchen wir mal die Indizienlage etwas zu entwirren. Patrick Wieschke ist nach allem, was wir wissen, seit vielen Jahren ein Führungskader in Thüringen und seiner Heimatstadt Eisenach. Er war lange Jahre JN Landesvorsitzender, war mal Landesgeschäftsführer, mal Landespressesprecher, mal Landesvorsitzender der NPD und ist im Moment Bundesorganisationsleiter der aus der NPD hervorgegangenen Partei DIE HEIMAT. Er ist also genau das, was man sich von außen betrachtet wohl unter einem Führungskader vorstellt.

Führung bedeutet, dass man das Verhalten von Menschen beeinflusst, um vorgegebene Ziele zu erreichen. Das ist nicht immer einfach und es gehört oft dazu, dass man auch Entscheidungen treffen muss, die anderen Menschen nicht passen. Solche Entscheidungen sind manchmal aber nötig, um die Zusammenarbeit an dem gemeinsamen Ziel nicht zu gefährden.

Stößt man dabei auf Menschen, die durch ihren Ansatz das vorgegebene Ziel zu gefährden drohen, bedeutet das auch, dass man – trotz vielleicht vorhandener punktueller Überscheidungen – nicht davor zurückschrecken darf, diese Leute aus den eigenen Zusammenhängen zu entfernen.

Schaut man sich nun Patrick Wieschkes Aussagen an, muss er viele Dinge wahrgenommen haben, die nicht dem Politikstil, den er gern sehen würde, entsprochen haben. Hätte er sie nicht wahrgenommen, hätte er sonst später schließlich keine Aussagen dazu machen können. Wenn er sie aber wahrgenommen und geduldet hat, kann er im Nachhinein nicht so tun, als wäre er hintergangen worden. Genau das versucht er aber alle glauben zu machen.

Wenn er als verantwortungsvoller Führungskader eine Gefahr für seinen Weg gesehen hätte, hätte er die Leute ausgrenzen müssen und sie nicht weiter in seine Strukturen einbinden dürfen. Die Verbindungen sind aber eng gewesen. Die anderen in dem Verfahren Beschuldigten sind nicht nur Gäste im Flieder Volkshaus gewesen, sondern waren zum Teil Vorstandskollegen. Sie haben Funktionen wie die Absicherung von Veranstaltungen übernommen oder haben sich in Abstimmung mit ihm um die Absicherung des Gebäudes gekümmert. All das steckt – genauso wie die im Sinne der Anklage erfolgten Schuldzuweisungen – in seiner Aussage vom 24.01.24.

Sein Lebenswerk hat also sicher keiner der anderen Beschuldigten zerstört. Man kann aber durchaus einen Bogen spannen und sagen, dass Ermittlungsbehörden sein Lebenswerk durch eine aufgebauschte Geschichte angegriffen haben. Tragischerweise hat er diesen Angriff nur nicht so pariert, wie man es von einem Führungskader erwarten würde. Statt sich vor die Angegriffenen zu stellen und mit ihnen zusammen an einer Verteidigung zu arbeiten, hat er statt zum Wohle aller nur zu seinem Wohl gehandelt. Er hat andere belastet und den Ermittlungsbehörden ordentlich Futter geliefert, mutmaßlich um möglichst schnell aus der U-Haft entlassen zu werden. Nichts von dem, was er aussagte, was gegen die Vorwürfe spricht, hätte nicht in Form eines Beweisantrages während einer Hauptverhandlung genau so entkräftet werden können. Die Behauptung, mit seiner Aussage irgendwelche Vorwürfe entkräften zu wollen, ist wieder nichts anderes als reiner Selbstschutz. Insgesamt ein ganz erbärmliches Schmierentheater eines Menschen, der höchstens als schlechtes Vorbild eine gute Figur abgibt.

Fazit:

Manch einer mag sich fragen, wieso eine so umfangreiche Stellungnahme überhaupt nötig geworden ist. Alles steckte doch eigentlich bereits in der Einleitung. „Keine Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden.“ Richtig. Würden sich alle daran halten und endlich anfangen, auf breiter Basis auch im Gerichtssaal Widerstand zu leisten gegen die Angriffe eines Systems, das immer mehr dazu neigt, Strafgesetze zum Angriff auf unliebsame Meinung zu missbrauchen, wäre all das nicht nötig gewesen.

Das Minimum wäre gewesen, dass dort, wo es nicht so läuft, wo ein Führungskader seiner Verantwortung nicht gerecht wird, wo er auf eigene Faust einen anderen Weg wählt, einen Weg, der nur ihm nutzt, die notwendigen Konsequenzen, nämlich der Ausschluss des Abweichlers aus allen aktiven Strukturen, zu ziehen.

Das hatte in den letzten Jahren in anderen Fällen auch recht vernünftig funktioniert, hier aber halt nicht. Hier im Falle eines hochrangigen Funktionärs einer Partei, die sich gern als Speerspitze des nationalen Widerstandes sieht, lief alles anders. Statt ihn seiner Ämter zu entheben, ihn auszugrenzen und sein Verhalten als niederträchtig und falsch zu brandmarken, lässt man ihn nach seiner Haftentlassung munter Aufrufe zur Wahlteilnahme über die Kanäle der Partei verbreiten, als wäre nichts passiert.

Wieschkes Wahlaufruf zur Europawahl 2024. Veröffentlicht auf dem Instagramkanal der Partei Die Heimat
Wieschkes Wahlaufruf zur Europawahl 2024. Veröffentlicht auf dem Instagramkanal der Partei DIE HEIMAT.

Passiert ist aber eine ganze Menge. Ohne die Vorwürfe gegen die als „Knockout51“ bekannt gewordenen Angeklagten alle im Einzelnen aufarbeiten zu wollen und zu können, bleibt das Gefühl, dass wieder einmal eine Gruppe junger Leute vom System kriminalisiert werden soll. Junge Männer, die ihren Selbstschutz mit Kampfsport organisieren wollten, nachdem sie nachweislich und wiederholt von linken Attentätern attackiert worden sind. Das passt nicht in den Zeitgeist dieser Republik, und es wäre nicht das erste Mal, dass aus ein paar Kleinigkeiten und ein wenig übermütigem Gerede eine kriminelle oder gar terroristische Vereinigung herbeifabuliert werden sollte. Schlimm genug, wenn solche Dinge passieren. Wenn dann noch aus den eigenen Reihen nicht solidarisch gehandelt wird, bleibt ein ganz mieser Nachgeschmack.

Apropos mieser Nachgeschmack: Schaut man hinter den Kulissen einmal genauer hin, merkt man erst, wie mies der Nachgeschmack selbst bei den anständigen Kameraden in der Partei DIE HEIMAT sein muss. Wenn selbst die Mitglieder des Parteivorstandes über das Aussageverhalten ihres Parteigenossen im Unklaren gelassen werden, damit es noch für ein Bild hinter einem Solidaritätsbanner reicht, wäre ich an ihrer Stelle schon sehr verärgert.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Klar ist, dass Rechtsanwalt Peter Richter selbstverständlich auch an der Stelle an seine Verschwiegenheitspflicht gebunden war, allerdings gab es zu der Zeit bereits mindestens ein Mitglied des Vorstands zu dessen Gunsten die Schweigepflicht durch Patrick Wieschke aufgehoben war. Es muss also davon ausgegangen werden, dass mindestens ein Mitglied des Parteivorstands über das Aussageverhalten von Patrick Wieschke Bescheid wusste, als man am Rande einer Parteivorstandssitzung das Soli-Bild mehrere Wochen nach den Aussagen aufnahm. Jemand, der mich so hätte ins Messer laufen lassen, hätte mein Vertrauen für immer verspielt…

Sei es wie es sei… So wird das nie etwas mit der Speerspitze des Widerstands im Kampf um Deutschland. Solches Verhalten und so viel Mangel an Führungsstärke stößt anständige Menschen ab.

Ich weiß, dass ich mit diesem Text wieder viele Leute verärgern werde, aber das macht ihn nicht weniger notwendig. Er wäre nicht geschrieben worden, wenn Ihr anständig mit der Situation umgegangen wärt.

Ich hoffe, dass dieser Text zumindest für die gutherzigen Kräfte in der Partei DIE HEIMAT ein Weckruf ist, nicht länger wegzusehen. Sprecht Eure Landesvorsitzenden und andere Funktionäre an und fragt sie, wie sie solches Verhalten hinnehmen können. Fragt sie ruhig nach den Aussagen und lasst Euch dabei nicht mit irgendwelchen Floskeln abspeisen. Wenn alles so anständig gewesen wäre, wie Patrick Wieschke alle gern glauben machen würde, kann er gar kein Problem damit haben, das Protokoll der Aussagen jedem interessierten Kameraden zugänglich zu machen. Dies wird er aber nicht tun!

Fordert endlich Konsequenzen und sorgt mit dafür, dass aus der Partei vielleicht doch noch irgendwann ein Werkzeug werden kann, welches im Kampf um Deutschlands Freiheit am Ende nicht nur Randnotiz ist, sondern als Heimat für Idealisten taugt.

Nachsatz:

Als ich anfing diesen Text zu schreiben, war mir klar, dass ich ihn erst nach den Wahlterminen veröffentlichen werde, um keinen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen, wo mir irgendwelche Irrläufer unterstellen, dass solche Diskussionen irgendwelche Wählerstimmen kosten würden.

Damals dachte ich noch, dass ich zum Abschluss Patrick Wieschke persönlich auffordern würde seine Posten niederzulegen und wenigstens im Nachgang etwas Charakter zu beweisen und Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Allerdings sagte der Flurfunk der letzten Tage, dass in der Ermittlungsakte Indizien zu finden sind, die abgesehen von der ganzen Aussagethematik Patrick Wieschke ohne lange Diskussion als Persona non grata einordnen ließen.

Mir fehlen dazu die Hintergründe, allerdings reicht mir schon der sichere Hinweis darauf, um mir jeden Appell an sein Ehrgefühl zu sparen.

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